Was ist eine Partnerkarte?

Geteiltes Glück ist doppeltes Glück. Dieser Satz klingt manchmal vielleicht etwas phrasenhaft, trifft in einigen Lebenslagen allerdings zu – beim Konzept der Partnerkarte zum Beispiel. Die Idee: wer eine Zahlungskarte bei der entsprechenden Bank ordert, bekommt noch eine zweite, oftmals sogar gratis, dazu. Nutzer*innen haben so die Möglichkeit, ihre Giro- oder Kreditkarte mit einer weiteren Person aus der Familie oder dem Freundeskreis zu teilen. Dein Gegenüber erhält dabei eine eigene Zahlungskarte und kann dementsprechend auf dein Referenzkonto zu greifen.

Ein Konto – zwei Karten: die wichtigsten Funktionen der Partnerkarte

Abhängig vom Angebot der kartenausgebenden Bank besteht die Möglichkeit, sowohl für deine Girocard als auch deine Kreditkarte eine Partnerkarte zu beantragen. Das enthaltene Leistungsspektrum entspricht bei der Zweitkarte immer den Funktionen der Hauptkarte. Hast du dich beispielsweise entschieden, aufgrund der günstigen Konditionen im Ausland eine Barclaycard VISA zu beantragen, kann auch dein Gegenüber von diesem Vorteil profitieren. Das Beste an dem Konzept: für die Nutzung einer Partnerkarte fallen keine zusätzlichen Gebühren an.

Natürlich handelt es sich trotz Partnerkarte immer noch um dein Abonnement, sodass die Abrechnung folglich auch über dein Referenzkonto läuft. Sämtliche Zahlungen und Bargeldabhebungen, die über die Zweitkarte laufen, werden folglich von deinem Guthaben eingezogen. Eine Regelung, die unter Umständen zu Komplikationen führen kann, womit wir auch direkt zum zweiten Punkt kommen: den Nachteilen.

Was es bei der Nutzung einer Partnerkarte zu beachten gilt

Wir haben es bereits angesprochen: du bist diejenige Person, die eine Partnerkarte beantragt hat und dessen Name folglich auch im Vertrag steht. Die Folge: du haftest für Komplikationen, die während der Kartennutzung auftreten. Dazu zählen zum Beispiel Zahlungsrückstände oder Kartenmissbrauch.

Einige Banken, dabei handelt es sich aber eher um die Ausnahme, arbeiten hingegen mit der sogenannten Teilhaftung, bei der sowohl Hauptkarteninhaber*in als auch Partner*in einen Anteil der Haftung übernehmen.

Egal ob Voll- oder Teilhaftung: Vertrauen und Kommunikation sind eine essentielle Basis für die problemlose Nutzung einer Partnerkarte. Dein Gegenüber sollte dich stets über die wichtigsten Ausgaben auf dem Laufen halten, während du im Gegenzug das Auf und Ab auf deinem Referenzkonto kommunizieren solltest.

Partnerkarten mit einem unschlagbaren Preis-Leistungs-Verhältnis

Wenn eine Bank schon eine kostenlose Zweitkarte im Angebot hat, bietet es sich natürlich an, in einem Atemzug von den Zusatzleistungen zu profitieren. Du und dein Gegenüber können so direkt doppelt absahnen.

Auf internationaler Ebene hat sich die Barclaycard VISA mittlerweile fest etabliert. Diese Entwicklung ist nicht verwunderlich, schließlich punktet das britische Finanzunternehmen mit einem unschlagbaren Preis-Leistungs-Verhältnis. Anstatt eine Jahresgebühr für die Nutzung abzutreten, wie es üblicherweise der Fall ist, werden Neukund*innen sogar mit einem Startguthaben von 50,- Euro begrüßt. Die Karte kann dabei zusätzlich zu deinem bestehenden Konto beantragt werden und eröffnet dir weltweit gebührenfreie Zahlungen und Bargeldabhebungen. Das Einzigartige an diesem Angebot: Barclaycard stellt nicht nur eine, sondern gleich drei Partnerkarten zur Verfügung. Auf diese Weise kann der gesamte Freundeskreis beziehungsweise die gesamte Familie mit Zahlungskarten versorgt werden.

Das DKB Cash wirbt mit ähnlichen Konditionen und der Idee eines Gemeinschaftskontos. Sobald du monatliche Zahlungseingänge von 700,- Euro vorweisen kannst, werden du oder dein*e Partner*in automatisch als Aktivkund*in eingestuft. Im Anschluss könnt ihr ebenfalls von weltweit gebührenfreien Bargeldabhebungen und Zahlungen profitieren. Im Gegensatz zur Barclaycard Visa handelt es sich beim DKB-Cash um Zahlungskarten, die mit der Eröffnung eines Kontos bei der DKB verknüpft sind. Das Girokonto der DKB punktet dabei durch den einzigartigen Einsatz der Bank in Sachen Nachhaltigkeit. Statt der Förderung fossiler Energien hat sich das Finanzunternehmen so der Windkraft und weiteren grünen Projekten verschrieben.

Regelungen in Sachen SCHUFA und Bonität

Sobald die Nutzung eines Kontos oder einer Zahlungskarte durch zwei geteilt wird, stellt sich natürlich automatisch die Frage der Bonität. Zwar ist es so, dass in den meisten Fällen die Hauptkarteninhaber*innen die volle Haftung übernehmen. Die Bonität wird dennoch bei beiden Parteien abgefragt. Eine Ablehnung des Kartenantrags kann also sowohl bei einer schlechten Einstufung der Bonität der Hauptkarteninhaber*innen als auch der Zweitkarteninhaber*innen erfolgen.

Nichtsdestotrotz unterscheidet sich die Beantragung einer Partnerkarte in einigen Punkten von herkömmlichen Anträgen, da auch Personen ohne Schufa-Informationen oder zumindest einer durchschnittlich eingestuften Bonität eine Partnerkarte erhalten können. Diese Option bietet sich vor allem für Kinder und Jugendliche an, da herkömmliche Kreditkarten meist erst ab 18 Jahren beantragt werden können.

Häufig gestellte Fragen zur Partnerkarte

Welche Gebühren fallen für eine Partnerkarte an?

Grundsätzlich erhebt die Bank für die Nutzung einer Zweitkarte keine Gebühren. Karteninhaber*innen können somit kostenfrei von den im Leistungsspektrum der Hauptkarte enthaltenen Features profitieren, ohne draufzahlen zu müssen. Abhängig vom Angebot des kartenausgebenden Kreditinstituts erheben einige Banken nicht einmal eine monatliche oder jährliche Nutzungsgebühr, sodass sich die Kosten der Zahlungskarten auf 0 belaufen.

Wie erfolgt die Abrechnung bei der Partnerkarte?

Die Abrechnung sämtlicher Zahlungen und Bargeldabhebungen, die mithilfe der Partnerkarte getätigt werden, laufen immer über die Hauptkarte. Diese ist wiederum mit einem Referenzkonto der Hauptkarteninhaber*innen verknüpft. Abhängig vom Angebot der kartenausgebenden Bank enthalten einige Zahlungskarten bereits ein entsprechendes Girokonto. Andere Banken bieten aber auch nur Kreditkarten an, sodass ein Kontowechsel nicht erforderlich ist.

Wer übernimmt die Haftung für die Partnerkarte?

Bei Ausnahmesituationen wie einen Kartenmissbrauch oder einem Zahlungsrückstand müssen immer die Hauptkarteninhaber*innen geradestehen und die Vollhaftung übernehmen. Einige Banken bieten aber auch die Option einer Teilhaftung an, bei dieser Hauptkarteninhaber*innen und Zweitkarteninhaber*innen die Haftung in gleichen Teilen übernehmen. Dieses System ist aber eher eine Seltenheit und sollte vor der Beantragung der zusätzlichen Karte geprüft werden.